gk thematiseert ondoorzichtig beleid Duitse NAK

Uiteenlopende onderwerpen m.b.t. het apostolische geloofsleven
Plaats reactie
zefyr
Berichten: 509
Lid geworden op: ma 06 dec 2010, 19:00

gk thematiseert ondoorzichtig beleid Duitse NAK

Bericht door zefyr »

Vandaag publiceerde glaubenskultur.de het onderstaande artikel met betrekking tot het ondoorzichtige financiele beleid van de Duitse gebiedskerken.


Bezirksapostel und ihre Finanzentscheidungen

Der Fall des Bischofs Tebartz-van Elst stellt auch Fragen an die NAK

Wuppertal (gk). In den letzten Wochen war der Fall des katholischen Bischofs von Limburg, Tabartz-van Elst, dominierendes Thema in der deutschen Presse. Mit Staunen nahm die Öffentlichkeit zur Kenntnis, wie aus einem ursprünglich akzeptablen Bauprojekt durch nachfolgende Sonderwünsche des Kirchenoberhauptes Kosten in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro entstanden. Völlig unkontrolliert oder unter Täuschung des dafür zuständigen Gremiums konnte der Bischof offenbar lange ungebremst agieren. Als neuapostolischer Christ stellt man mit Entsetzen fest: die eigenen Kirche bietet für einen entsprechenden Alleingang eines Bezirksapostels auch die besten Voraussetzungen.

In Deutschland sind alle Bezirksapostel nach der jeweiligen Verfassung ihrer Gebietskirche alleinvertretungsberechtigt. Es gibt nur zwei Organe, die sie ein kleines bisschen kontrollieren können: das ist zum einen der jeweilige Stammapostel und zum anderen der Landesvorstand, bestehend aus den Bischöfen und Aposteln der jeweiligen Gebietskirche. Beide Organe zeichen sich vor allem durch eines aus: durch ihr Ruhebedürfnis – ja keine Aufregung in die Kirche bringen, lieber Fehlverhalten für sich behalten, sich im Zweifel vertrösten und hinhalten lassen und wichtige Entscheidungen hinausschieben; auf gar keinen Fall die Mitglieder oder die Öffentlichkeit informieren.

Beweis: die 10-Millionen-Investition des nordrhein-westfälischen Bezirksapostels im Jahr 2007. Nur durch den Umstand, dass der Fall in der englischen Presse veröffentlicht wurde, kam der Vorfall in Deutschland überhaupt zu Tage. Dass die zuständigen Kontrollorgane jahrelang darauf hofften, das völlig offensichtlich verloren gegangene Geld wieder zu bekommen oder eine Anzeige jedesmal hinaus zögerten, wusste kein einziges Mitglied, auch erfuhr keiner, dass die Kirche schließlich doch irgendwann Strafanzeige gestellt hatte. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Und so ist es nicht unlogisch davon auszugehen, dass Deutschlands Bezirksapostel vielleicht schon des öfteren finanzielle Entscheidungen getroffen haben, die – so wie in Limburg – mehr dem persönlichen Geschmack entsprachen als einer im Sinne der Kirche bestehenden Notwendigkeit.

Dass vielleicht durch den Betrugsfall die Kirchenorgane sensibler geworden sind, kann man nur hoffen, bewiesen ist das durch nichts. 2010 wurde aus Süddeutschland ein selbstgefälliges Zitat kolportiert, wonach von dort auf Anfrage, ob es denn in der NAK Süd einen ähnlichen Fall geben könnte, zur Antwort kam: „Unsere Finanzen werden ’professionell’ gemanaged ...“ - In anderen Worten: Wir sehen überhaupt keinen Bedarf nach verschärfter Kontrolle. Auch nützt ein sensibler gewordener Stammapostel und Landesvorstand überhaupt nichts, auch keine beauftragten Wirtschaftsprüfer, weil dies lediglich mit den Zahlen arbeiten können, die sie vom jeweiligen Bezirksapostel bekommen. Wie viele Konten der Kirchenpräsident noch so führt, und worin er Geld investiert hat, welche Verträge er aufgrund seiner Alleivertetungsberechtigung noch so abgeschlossen hat und wie viele „Handkassen“ er selbst verwaltet, das weiss keiner und bisher interessiert sich auch keiner dafür.

Gerne hat die NAK in den letzten zehn Jahren ihre Strukturen mit denen der katholischen Kirche verglichen – eben gerade z.B. die Vollmachten eines jeweiligen Kirchenpräsidenten – jetzt meldet die Presse „Bischöfe verschweigen Millionenvermögen“. Über Jahrzehnte wurde eine Vermögen angehäuft, das am offiziellen Haushalt der Bistümer vorbei gehalten wird. In der NAK nicht denkbar? Doch: Am 2. Juli 1984 fährt der der Sohn des Bezirksapostels Gottfried Rockenfelder, Hermann Gottfried, in die Schweiz und hebt dort eine halbe Million Schweizer Franken von drei schwarzen Konten ab, die sein Vater angeblich zu Missionszwecken eingerichtet hat. Nur durch eine Arbeitsgerichtsprozess wird der Vorfall bekannt. Hat damals jemand die Gebietskirchen durchkämmt nach weiteren schwarzen Konten? - Eher nein!

Jeder noch so schön gemachte Finanzbericht ist nur soviel wert wie das Vertrauen zum jeweiligen Bezirksapostel in finanziellen Dingen. Zwar hatte es 2010 nach dem NRW-Vorfall geheißen, die Kirche wolle etwas dafür tun, dass sie dieses Vertrauen zurückgewinnt; groß wurde damals auf ein neues Gremium verwiesen, das nun mit „kompetenten“ Menschen zu besetzen sei und nun die Finanzanlagen kontrollieren solle. Ausgerechnet in NRW ist es in mittlerweile drei Jahren nicht gelungen, Leute zu finden, die mit ihrem Namen für die Richtigkeit der Kirchenfinanzen stehen. Das ist bezeichnend. Und typisch für die neuapostolischen Gebietskirchen in Deutschland. Allein die NAK Norddeutschland ist hier Vorbild und veröffentliche die Namen der Mitglieder ihres Finanzanlegegremiums im aktuellen Geschäftsbericht.

Gleichwohl beteuert der Sprecher der NAK NRW, Frank Schuldt: „Die Gruppe arbeitet sehr effizient und hat schon zahlreiche Vorschläge erarbeitet.“ Man habe zu diesem Anlagegremium bisher noch nichts konkretes veröffentlicht, „weil die Gruppe zunächst dem Landesvorstand berichtet hat.“ Allerdings müsse man die Mitglieder noch fragen, ob sie mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden seien. – Positiv interpretiert gab es also ordentlich etwas zu tun und aufzuräumen. Immerhin ist zu erfahren, dass das Anlagegremium seit 2012 aus „zwei fachlich kompetenten Mitgliedern des Landesvorstands, vier externe Fachleute mit verschiedenen beruflichen Schwerpunkten im Wirtschafts- und Finanzbereich“ sowie Artur Krause, Leiter der Finanzabteilung der Verwaltung und Verwaltungsleiter Eberhard Dodt „als Berichterstatter der Kirchenverwaltung ohne Stimmrecht“ besteht. Im Jahr 2012 habe das Gremium sechs mal getagt, berichtet Schuldt.

Die vier externen Fachleute sind allerdings allesamt Amtsträger der Kirche, stehen also in der Abhängigkeit vom Bezirksapostel. Einen „Nothalteknopf“ zu drücken dürfte auch ihnen deshalb schwer fallen, ganz zu schweigen davon, die Kirchenöffentlichkeit über eventuelles Fehlverhalten zu informieren. Vertrauenserweckend ist das nicht, und dass nun gerade in NRW der Nachfolger des amtierenden Bezirksapostels ebenfalls aus dem Kreis der Zögerer und Zauderer kommt, dürfte das mit dem neuen Vertrauen nicht einfacher machen. Es kann feststellt werden: Man bleibt lieber unter sich – und dazu gibt es auch wahrscheinlich allen Grund.

Selbst wenn nun aber die Kontrollinstanzen akzeptabel arbeiten würden – welche Möglichkeiten haben sie denn im Zweifelsfall? Was, wenn wie in Limburg, ein Bezirksapostel einfach Aufträge vergibt und deren Bezahlung veranlasst? – Was passiert, wenn der Landesvorstand erst im Nachhinein davon in Kenntnis gesetzt wird?

Frank Schuldt antwortet: „Dann wird der Landesvorstand über Konsequenzen sprechen. Spätestens seit 2012 sind sicher alle Bezirksapostel und Gebietskirchen sensibilisiert. Der Landesvorstand besteht derzeit aus 15 Personen: dem Bezirksapostel, fünf Aposteln sowie neun Bischöfen. Das Risiko, dass so viele Personen über etwas hinweg schauen, dürfte ähnlich niedrig sein wie bei allen Kontrollgremien im wirtschaftlichen oder politischen Bereich. Ein Restrisiko bleibt immer. Mehr Sicherheit geben aber auch die weiteren Kontrollinstanzen“, wie dem beauftragten Wirtschaftsprüfer und dem neugeschaffenen Anlagegremium und einen Fachausschuss der Landesversammlung, also aller Bezirksämter.

Als konkretes Beispiel nennt der Kirchensprecher den Umbau des Verwaltunsgebäudes in Dortmund: „Wir haben im Frühjahr 2013 den Umbau des Verwaltungsgebäudes abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld die Pläne im Landesvorstand vorgestellt und ein Budget genehmigt. Verantwortlich für die Umsetzung waren die Bauabteilung und die Verwaltungsleitung, die sich vor dem Landesvorstand für Kostensteigerungen zu rechtfertigen hätten. Über Nachträge hätte der Landesvorstand ebenfalls entscheiden müssen. Gleiches gilt für alle Bauprojekte. Diese werden sogar mit konkreten Kosten im Jahresbericht genannt. In den Bauphasen sind zudem Baubeauftragte, Bezirksämter und Vorsteher mit in den Prozess eingebunden.“

Gehen wir einmal davon aus, so würde das in jeder deutschen Gebietskirche funktionieren. Was würde nun passieren, wenn sich Bezirksapostel, der Verwaltungsgleiter und der Leiter der Bauabteilung glänzend verstehen und einen heimlichen Traum verwirklichen: Jede Woche einmal Baden wie der Bischof Tebartz van Elst, in einer Badewanne, Kostenpunkt über 10.000 Euro? Irgendwo boten die Baupläne noch einen Platz dafür. Würde dem Landesvorstand diese Kostensteigerung auffallen? Und selbst wenn, wie würden er sich verhalten, wenn man in der selben Sitzung ihnen die freudige Nachricht mitteilen würde: „Draußen steht für jeden von euch ein nagelneuer Dienstwagen der gehobenen Klassen?“ Noch dazu befinden sich die Mitglieder des Landesvorstandes in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Bezirksapostel, der über ihre Zukunft wegweisend bestimmen kann ...

Vor dem Hintergrund der bisher bekannten Vorfälle in der Neuapostolischen Kirche, ihrer der Katholischen Kirche nicht unähnlichen Struktur und des aktuellen Falles in Limburg muss an die Gebietskirchen in Westeuropa folgende Fragen gestellt werden:

1. In welchen Kirchen ist der jeweilige Bezirksapostel NICHT alleinvertretungsberechtigt?
2. In welchen Kirchen gibt es (und arbeitet aktiv) eine Institution, die Finanzentscheidungen (ab einer bestimmten Höhe) des Bezirksapostels prüft/kontrolliert?
3. In welcher Kirche, die eine solche Institution besitzt, hat diese wirksame Instrumente, um einem Bezirksapostel im Ernstfall Einhalt zu gebieten?



m.koch, 2013-10-20 permanentlink drucken


Weiterführende Artikel:

• Rockenfelders Guthaben im Geiste - Veruntreuung von Kirchengeldern in der NAK Hessen zwischen 1960 und 1984

In onderstaande kunt u het gk-artikel (uit de 'oude doos') lezen, waarmee het vorige artikel werd beeindigd.

Rockenfelders Guthaben im Geiste

Veruntreuung von Kirchengeldern in der NAK Hessen zwischen 1960 und 1984

Wiesbaden (gk). Es ist der 2.7.1984. An diesem Tag hebt der 52jährige Hermann Gottfried Rockenfelder {linki==74} eine enorme Summe von drei Konten ab. Die Konten liegen in der Schweiz: eines beim Postscheckamt Zürich, zwei bei der Züricher Kantonalbank. Mit 518.045,50 CHF fährt er wieder nach Hause. H.G. Rockenfelder ist der Sohn von Gottfried Rockenfelder, dem Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche in Hessen K.d.ö.R. Die Konten hatte der Vater einst für Missionszwecke angelegt und mit den Opfergeldern der Gläubigen gefüllt. Sein Sohn, Sekretär und Apostel, bekam umfangreiche Vollmachten. - Zwei Monate vor diesem Juli-Tag, durch eine Wahl am 10.5.1984, war überraschend Klaus Saur zum Nachfolger von Gottfried Rockenfelder bestimmt worden. Nach dem 2.7. sind die Schweizer Konten leer.

Der neue Kirchenpräsident entdeckt die ungewöhnlichen Vollmachten seines Mitarbeiters wenige Tage später. Er widerruft sie schriftlich am 24.07.1984. Von den Finanzen in der Schweiz weiß er noch nichts. Dass er überhaupt von ihnen erfährt, ist offensichtlich dem gewissenhaften Buchhalter Paul Giese zu verdanken. Dieser hatte Gottfried Rockenfelder bei der Eröffnung der Schweizer Konten schriftlich aufgefordert, hierzu "alle Unterlagen und Belege in Wiesbaden gut aufbewahren" zu lassen. Saur geht in der zweiten Jahreshälfte 1984 den Konten nach und entdeckt, dass sein Vorgänger bereits undokumentiert eine große Summe verbraucht hat.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden, vor dem der Fall später landet, hält in dieser Sache fest: "Von diesen 3 Konten hat der ehemalige Kirchenpräsident Gottfried Rockenfelder in der Folgezeit 663.082,35 sfr abgehoben bzw. abheben lassen und diese Barbeträge verbraucht, ohne daß die Klägerin (die NAK in Hessen K.d.ö.R, Anm. gk) über die Verwendung dieser Gelder einen Nachweis in Händen hat." - In anderen Worten: Rockenfelder-Senior hat bereits während seiner Amtszeit rund eine dreiviertel Million DM ohne Belege verbraucht, sein Sohn hebt die verbleibenden Beträge ab, als sein Vater in den Ruhestand versetzt wurde.

Kommunikations-Versuche zwischen Saur und Rockenfelder-Junior in dieser Sache missglücken offenbar. Im Januar 1985 beruft der Bezirksapostel den Apostel, der zu diesem Zeitpunkt monatlich DM 6000,- brutto verdient, von allen kirchlichen Funktionen ab. Es beginnt ein Streit, der sich in die Länge zieht. Man will die Sache lange intern regeln. Stammapostel Hans Urwyler wird eingeschaltet. Am 16. September 1985 bezeichnet dieser in einem Brief an H.G. Rockenfelder dessen Vorgehen als "haarsträubend" und fordert ihn nochmals zur Rückzahlung der Gelder auf. Weil man jedoch vergeblich auf den Eingang der Summe wartet, kommt es schließlich zur Klage.

Diese Klage beanstandet der ehemalige Apostel. Die Wahl Saurs sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, die Einreichung daher nicht wirksam. Die Wahl wird daher am 14.04.1986 wiederholt und die Klage am 2.06.1986 beim Arbeitsgericht Wiesbaden erneut eingereicht. Knapp ein Jahr später, am 7. Mai 1987 - der ehemalige Apostel war mittlerweile aus der Neuapostolischen Kirche ausgeschlossen und hatte mit einigen Anhängern eine eigene Gemeinschaft gegründet -, kommt es endlich zur Verhandlung.

Hermann Gottfried Rockenfelder begründet seine Vorgehensweise vor Gericht damit, dass er während der Amtszeit seines Vaters "erhebliche Beträge" für die Kirche ausgelegt habe. Beide seien deshalb in Vorlage getreten und hätten nicht gleich mit der Kirche abgerechnet, "um auf diese Weise sich auch privat eine sichere Vermögensrücklage in der Schweiz zu schaffen." Dafür habe man ein "Guthaben im Geiste" geschaffen.

Die NAK bestreitet dagegen die nachgeschobenen Forderungen Rockenfelders. Zudem verweist sie darauf, dass etwaige Auslagen schon mit den vom Vater ohne Belege abgehobenen 663.082,35 CHF beglichen sein müssten. Man könne zudem aufgrund der "zum Teil schon sehr lange zurückliegenden Zeiträume" zu den vorgelegten Beträgen nur sehr schwer Stellung nehmen.

Das Gericht gibt der Klägerin Recht. "Zwar hatte der Beklagte Vollmacht über diese Konten (...). Diese ihm rechtsgeschäftlich eingeräumte Befugnis hat der Beklagte jedoch vorsätzlich missbraucht, in dem er eigenmächtig ohne Zustimmung und ohne Wissen der Klägerin die auf diesen 3 Konten liegenden Gelder abhob und an sich nahm", heißt es in der Urteilsbegründung. Schon dadurch, dass er seine Arbeitgeberin "über sein Tun nicht informierte, obwohl ganz erhebliche Geldbeträge von ihm abgehoben wurden, zeigte der Beklagte hinreichend deutlich, daß er sich der Unrechtmäßigkeit seines Tuns vollauf bewußt war."

Das Vorgehen Rockenfelders sei selbst dann rechtswidrig gewesen, wenn er "begründete und fällige" Forderungen an die Kirche gehabt hätte, "da er nicht im Wege verbotener Eigenmacht Ansprüche", die er zudem gegenüber der Kirche "noch nicht einmal geltend gemacht hatte, befriedigen" dürfe. Das Gericht hält ihm vor: "Es ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Ersatz von ihm vorgelegter Ausgaben verlangt, die zum Teil mehr als 10 Jahre zurückliegen." Der Sohn des ehemaligen Bezirksapostels hatte u.a. Ausgaben von 1969 als Begründung für sein Handeln angeführt.

Die von Rockenfelder vorgelegten Belege kritisiert das Arbeitsgericht zudem insofern, dass "bei den immer wiederkehrenden Positionen wie 'Präsente' und 'Unterstützungen' (...) schon aufgrund des Zeitablaufes vieles dafür spricht, daß der Beklagte diese aus eigenen Mitteln dem jeweils Begünstigten schenken wollte." Dafür spreche auch, dass er sich "im vorliegenden Verfahren stets als wohlhabenden Mann dargestellt" habe.

Hermann Gottfried Rockenfelder wird mit Urteil vom 2.06.1987 daher zur Zahlung von DM 618.799,01 nebst 4% Zinsen an die Neuapostolische Kirche in Hessen verurteilt.



Anmerkungen:

Die Darstellung basiert auf dem Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden in der schriftlichen Fassung (Az. 5 Ca 1188/36), das glaubenskultur vorliegt.


Der Artikel wurde der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland vorab vorgelegt. Sie sah jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen von einer Stellungnahme ab, da möglicherweise "Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sein können."



m.koch, 2005-06-11 permanentlink drucken


Weiterführende Artikel:

• H.G. Rockenfelder tot -
Gebruikersavatar
BakEenEi
Berichten: 1134
Lid geworden op: wo 22 sep 2010, 17:23

Re: gk thematiseert ondoorzichtig beleid Duitse NAK

Bericht door BakEenEi »

@all

Wat de gezamenlijke districtsapostelen de afgelopen vijftien jaar hebben nagestreefd en waarin zij bovendien zijn geslaagd is het in de organisatie extra stevig verankeren van hun eigen economische machtsposities.

Groet,
BakEenEi
Less Is More
zefyr
Berichten: 509
Lid geworden op: ma 06 dec 2010, 19:00

Michael Koch spreekt grote zorgen uit

Bericht door zefyr »

Michael Koch (Wuppertal), redacteur van glaubenskultur.de, sprak gisteren z'n grote zorgen uit over de rammelende administratieve organisatie en het gebrek aan transparantie in de Duitse nieuw-apostolische gebiedskerken. Reeds begin/medio negentiger jaren van de vorige eeuw is de (internationale) NAK-leiding gewezen op het gebrek aan inzicht in het financiele reilen en zeilen. De NAK-leiding legt geen, te laat of op een zeer gebrekkige wijze verantwoording af aan de basis. Inmiddels zijn er twee decennia verstreken...en is dit prangende vraagstuk nog niet adequaat opgelost. In onderstaande is het onderhavige citaat van Michael Koch te lezen.

"Aber als ich gestern in Spiegel-Online die Überschrift las, dass die Bischöfe in Deutschland Millionen verstecken, da fühlte ich das schon als Bestätigung. Ich bin zutiefst überzeugt, dass das in der NAK nicht anders ist."
Plaats reactie