-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ihr Wiki-Eintrag zu Canities-News
Datum: Tue, 28 Jan 2014 10:17:06 +0100
Von: Franz-Christian Schlangen <
schlangen@canities-news.de>
An:
info@apostolische-geschichte.de
Kompliment, sehr geehrte Damen und Herren,
insgesamt gut gemacht, der Eintrag. Vor allem die typisch neuapostolische Methode, außerhalb des Kontextes zu zitieren und Zitate, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, miteinander zu verknüpfen, um ein bestimmtes Bild zu kreieren... Kein BILD-Journalist hätte einen diffamierenden Artikel besser abfassen können als Sie Ihren Eintrag unter
http://www.apostolische-geschichte.de/w ... ities-News
Das, was die NAK-Apologeten (darunter auch Mitglieder Ihres Vereins) uns immer wieder fälschlicherweise vorwerfen, beherrschen Sie perfekt! Deshalb noch einmal: Hut ab - Reife Leistung! Gekonnt ist gekonnt...
Dennoch gibt es Anlass zur Kritik am entsprechenden Eintrag. Und dabei geht es nicht um mich: Vielmehr geht es darum, dass Sie eine
unwahre Tatsachenbehauptung über den Beschluss des Gerichts verbreiten!
Es geht um den Gliederungspunkt "Prozessablauf / Urteil"
Dort stilisieren Sie das Ergebnis der Verhandlung zu einem Akt der Willkür-Justiz, indem Sie den Fall so darstellen, als ob die zuständige Kammer des Landgerichts Bochum
- Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen über die NAK NRW und deren Mitglieder
- Verbreitung von unwahren Tatsachen über die NAK oder deren Mitglieder
- Verunglimpfungen der NAK NRW und deren Weltanschauung
- Verbreitung von nicht-öffentlichen Äußerungen der NAK NRW oder deren Mitgliedern in sozialen Netzwerken
- die generelle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Karten, Grafiken, Texten, Fotos und Screenshots
- Verbreitung von nicht-öffentlichen Äußerungen der NAK NRW oder deren Mitgliedern in sozialen Netzwerken
grundsätzlich erlaubt hätte! Und genau
das ist eben nicht der Fall!!
Der von Ihnen gezogene Schluss
"Das Gericht machte am Verhandlungstag deutlich, dass die genannten Punkte, bis auf die Behauptung der NAK NRW drohe die Insolvenz, in großem Umfang abzuweisen sind" ist eine krasse Unwahrheit! Und das bleibt die Unwahrheit, solange Sie nicht zu jedem einzelnen Punkt dazuschreiben, was die NAK darunter versteht. Denn das Gericht hat nicht z.B. grundsätzlich den Klagevorwurf der Schmähkritik abgewiesen, sondern speziell den Klagevorwurf der Schmähkritik z.B. im Zusammenhang mit der Behauptung, die NAK sei eine faschistoide Organisation, zurückgewiesen, weil es eben keine Schmähkritik sei. ... Bei dem Klagevorwurf der Schmähkritik, Beleidigung, Verleumdung geht es außer um den Begriff "faschistoide Organisation" um vier(!) weitere Punkte; ähnlich verhält es sich bei den weiteren vom Gericht abgewiesenen Klagevorwürfen...
Ich fordere Sie hiermit auf, die entsprechende Passage unverzüglich vom Netz zu nehmen, und sie erst dann wieder zu veröffentlichen, wenn sie den Tatsachen entsprechend korrigiert wurde...
Widrigenfalls werde ich die unterstützende Hilfe des Vorsitzenden der Kammer am LG Bochum, in der das zur Debatte stehende Urteil angekündigt wurde, in Anspruch nehmen. Und Sie wissen vermutlich sehr genau, wie ein Richter auf den Vorwurf der Willkür-Justiz reagieren wird.
Ich will Ihnen die Arbeit nicht zu leicht machen, aber doch wenigstens einen
Änderungs-Vorschlag unterbreiten:
- Die Neuapostolische Kirche in Nordrhein-Westfalen hatte beantragt die Behauptung, bei der Klägerin handele es sich um eine faschistoide Organisation bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren als Schmähkritik, Beleidigung und Verleumdung zu untersagen;
- Die Neuapostolische Kirche...
- ...
Das Gericht machte am Verhandlungstag deutlich, dass die genannten Punkte, bis auf die Behauptung der NAK NRW drohe die Insolvenz, in großem Umfang abzuweisen sind...
Und wenn Sie schon dabei sind, den Eintrag zu ändern, sollten Sie auch gleich dazuschreiben, dass die NAK ihre Klage wesentlich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgebaut hat, indem sie in der Klage darauf abgestellt hat, meine Frau und ich hätten eine Gesellschaft zur Verbreitung atheistischen und nihilistischen Gedankenguts gegründet und würden unsere Homepage "CANITIES-News" nutzen, um mit den in der Klage monierten Punkten unlauteren Wettbewerb gegen das konkurrierende Unternehmen NAK zu betreiben... - Dieser lustige Punkt der Klage sollte denn doch nicht in Ihrem auch ansonsten recht amüsanten Eintrag fehlen.
Sie sollten übrigens auch nicht unerwähnt lassen, das CANITIES-News längst, und zwar sofort am auf den Prozesstermin folgenden Tag, eine Klar- und Richtigstellung zu dem (übrigens so nicht zutreffenden) Punkt "drohende Insolvenz" veröffentlicht hat!
Hochachtungsvoll
Franz-Christian Schlangen